Heimatschein

Heimatschein

Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer Staatsangehörigen im Inland. Jede im Kanton Bern wohnende Person mit Schweizer Bürgerrecht hat spätestens nach Erreichung des 18. Altersjahres bei der Wohngemeinde einen Heimatschein zu hinterlegen. Dieser gilt als verbindliches Dokument für die Erfassung der Personendaten für die Einwohnerkontrolle. Beim Wegzug wird der Heimatschein der betroffenen Person für die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde herausgegeben (bei Wegzug ins Auland zur Aufbewahrung).

Bei Eintritt der Volljährigkeit sowie bei Änderungen von Zivilstand, Namen oder Bürgerrecht bestellt die Einwohnerkontrolle für Sie einen Heimatschein und stellt Ihnen dafür Rechnung. Einige Zivilstandsämter bestehen jedoch auf einer Bestellung durch die betroffene Person. Hierzu steht das

Website Kanton: Bestellung Heimatschein (für Heimatort Kt. BE)
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