Festwirtschaften

Festwirtschaften

Für den Betrieb einer Festwirtschaft ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung F erforderlich (Art. 7 Abs. 1 des kantonalen Gastgewerbegesetzes). Die Bewilligung kann mit dem elektronischen Gesuchsformular beantragt werden. Die Gemeinde prüft das Gesuch und leitet es mit ihrem Antrag versehen an das Regierungsstatthalteramt weiter.

Kleine Veranstaltungen, welche der Finanzierung des Vereinslebens dienen sind nicht bewilligungspflichtig.

Grundsätzlich ist bei Anlässen Mehrweggeschirr verwendet werden. Dies gilt nicht bei Anlässen mit weniger als 500 Personen, Gewerbeausstellungen und Märkten.

Formular Gesuch Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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