Erwerbsausfallentschädigung

Erwerbsausfallentschädigung

Die Auszahlung der neuen Entschädigung für den Erwerbsausfall wegen der Coronakrise läuft über die AHV-Ausgleichskassen. Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der AHV.

Wer hat Anspruch?
Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Wie beantrage ich die Erwerbsausfallentschädigung?
Beantragen Sie die Entschädigung mit dem Formular "318.758 – Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung" bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der AHV.

https://www.akbern.ch/
AHV-Zweigstelle Ins-Brüttelen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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