Alimentenbevorschussung und -inkassohilfe

Alimentenbevorschussung und -inkassohilfe

Wenn Unterhaltsbeiträge für Kinder nicht, unvollständig oder unregelmässig bezahlt werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Bevorschussung dieser Alimente.

Auf Gesuch hin, bevorschusst der Sozialdienst:

  • laufende Unterhaltsbeiträge für Kinder an den Elternteil, der das Kind betreut
  • ab Volljährigkeit, also ab dem 18. Altersjahr, bis zum 25. Altersjahr an den jungen Erwachsenen, die junge Erwachsene selber.

Ebenfalls hilft der Sozialdienst bei der Durchsetzung der Forderungen von nachehelichen Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsansprüchen von über 25-Jährigen.
 

Regionaler Sozialdienst Erlach
Bahnhofstrasse 87
3232 Ins
Telefon: 032 312 80 90
E-Mail:   sozialdienste@erlach.ch

Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

© 2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.