Adressauskünfte

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Einzelauskünfte

Einzelauskünfte aus der Einwohnerkontrolle werden auf schriftliche Anfrage hin erteilt. Die Gesuchstellenden haben ein schützenswertes Interesse glaubhaft zu machen. Gestützt auf das Datenschutzreglement können folgende Angaben bekanntgegeben werden: Name, Vorname, Geschlecht, Jahrgang, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges, Wegzugsort, Beruf, zivilrechtliche Handlungsfähigkeit, Titel und Sprache. Eine Bekanntgabe zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.

Für Einzelauskünfte wird eine Gebühr von Fr. 15.-- erhoben. Diese ist in Bar der Anfrage beizulegen oder vorgängig auf das Postkonto 30-3731-8 der Finanzverwaltung Ins zu überweisen.

Listen

Für die Bekanntgabe von systematisch geordneten Daten (Listen) ist ein schriftliches Gesuch an den Gemeinderat erforderlich, in welchem ein schützenswertes Interesse glaubhaft zu machen ist. Die erstmalige Bekanntgabe einer Listenauskunft erfolgt durch Verfügung. Es wird eine Gebühr nach Aufwand erhoben.

Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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