Abmeldung

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Schweizerinnen und Schweizer

Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzugs zu erfolgen. Die hinterlegten Ausweisschriften (Heimatschein oder Heimatausweis) werden gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises herausgegeben.  Beim Wegzug ins Ausland wird eine Vertreteradresse in der Schweiz benötigt.


Ausländerinnen und Ausländer

Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzugs zu erfolgen. Bei der Abmeldung ist der Ausländerausweis vorzulegen. Beim Wegzug ins Ausland wird eine Vertreteradresse in der Schweiz benötigt.

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