Lärm

Lärm

Wird die Gemeinde wegen Lärmfragen kontaktiert, handelt es sich meist um Emmissionen welche vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) als "übrige Lärmarten" bezeichnet werden wie zum Beispiel Lärm von Festanlässen, Restaurants, Rasenmähern, bellenden Hunden oder Kuhglocken. Für diese Geräuschquellen gibt es keine Belastungsgrenzwerte. Die Störwirkung muss deshalb im Einzelfall beurteilt werden.

Das Reglement über die polizeilichen Aufgaben der Gemeine Ins vom 20.9.2007 enthält folgende Bestimmugen zum Thema Lärm:

Es ist verboten Lärm zu verursachen, der durch rücksichtsvolles Verhalten oder geeignete Vorkehren vermieden werden kann.

In den Wohngebieten darf zwischen 22.00 und 06.30 Uhr kein Lärm verursacht werden.

Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr ist die Mittagsruhe zu beachten.

Der Betrieb von lärmintensiven Gartengeräten (Rasenmähern, Häckslern, Trimmern etc.) ist vor 08.00 und nach 20.00 Uhr untersagt. Am Samstag ist der Betrieb ab 18.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen generell verboten.

Für zeitlich gebundene landwirtschaftliche Arbeiten sowie für bewilligte öffentliche Anlässe gelten die vorgenannten Einschränkungen nicht.

Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).

Website BAFU - Lärm
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Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

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Freitag 08.00 - 12.00
 

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