Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalt

Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde einzieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an. Aufenthalter haben einen Heimatausweis bei der Einwohnerkontrolle zu hinterlegen und erhalten als Bestätigung einen Aufenthaltsausweis.

Der Heimatausweis (auch "Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt" oder "Interimsausweis") wird durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt.

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Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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