Kehrichtgebühren

Kehrichtgebühren

Die Gebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung setzt sich zusammen aus der Grundgebühr und der Volumengebühr (Gebührensack oder Vignette).

Die Grundgebühr deckt hauptsächlich die Aufwendungen für die Sammlung und den Transport des Hauskehrichts und für Separatsammlungen. Sie beträgt Fr. 70.-- pro Jahr und Person (Erwachsene und Kinder). Pro Familie werden maximal vier Grundgebühren bzw. Fr. 280.-- verrechnet.

Durch die Gebührensäcke und Abfallvignetten werden die Aufwendungen für die Behandlung des Hauskehrichts gedeckt.

Auskunft über die Kehrichtgebühren für Gewerbebetriebe erteilt die Finanzverwaltung Ins.

Finanzverwaltung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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