Sozialhilfe (finanzielle Unterstützung)

Sozialhilfe (finanzielle Unterstützung)

Der Auftrag der Sozialhilfe ist die Unterstützung von Personen, die für ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können. Das Sozial-hilfegesetz hält ausdrücklich fest, dass Leistungen Dritter (wie Versicherungen, Arbeitgeber, Verwandte) einzufordern sind. Zudem soll die finanzielle Unterstützung vorübergehend sein. Sie ist zweckgebunden und rückerstattungspflichtig.

Damit die finanzielle Unterstützung geprüft werden kann, muss eine persönliche Anmeldung beim Sozialdienst und anschliessend die Einreichung des Sozialhilfeantrags mit den not-wendigen Unterlagen erfolgen.

Kontakt:

Regionaler Sozialdienst Erlach
Bahnhofstrasse 87
3232 Ins
032 312 80 90
sozialdienste@erlach.ch

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Kontakt

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3232 Ins

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