Testamente

Testamente

Letztwillige Verfügungen (Testamente) können gegen eine Gebühr von CHF 80.00 bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Sie werden sicher im Tresor der Finanzverwaltung verwahrt.

Das Testament ist in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen der Verfasserin / des Verfassers und dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei abzugeben. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.

Die Gemeinde ist von Gesetzes wegen verpflichtet, hinterlegte Testamente nach dem Tod der Verfasserin / des Verfassers den gesetzlichen und eingesetzten Erben zu eröffnen.

Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

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Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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