Datensperrung

Datensperrung

Gestützt auf das Kantonale Datenschutzgesetz kann jede Person die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist. Das Gesuch um Datensperrung kann bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

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Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
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Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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