Beglaubigungen

Beglaubigungen

Mit der Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift bescheinigt. Zur Beglaubigung der Unterschriften von Privaten sind im Kanton Bern die Notare (oder in Ausnahmefällen die Regierungsstatthalter) zuständig.

Die Gemeindeschreiberei kann lediglich bestätigen, dass es sich bei einer Kopie um die Vervielfältigung des Originaldokumentes handelt (sofern sie diese selber erstellt hat).

Gemeindeschreiberei

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3232 Ins

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