Solaranlagen

Solaranlagen

Der Kanton Bern fördert Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch verbunden mit der Nutzung von einheimischen, erneuerbaren Energieträgern. Die Erstellung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien soll deshalb für die Bauherrschaften unkompliziert und soweit sinnvoll ohne formelles Baubewilligungsverfahren möglich sein.

Im Kanton Bern sind gemäss dem kantonalen Baubewilligungsdekret (BewD)1 Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, die auf Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäuden erstellt werden, baubewilligungsfrei – sofern sie den kantonalen Richtlinien entsprechen und keine Schutzobjekte betroffen sind.

Für baubewilligungsfreie Solaranlagen muss der Gemeinde das "Meldeformular für Solaranlagen (MfS)" eingereicht werden.

Für nicht genügend angepasste Anlagen ist immer eine Baubewilligung nötig. Dies gilt auch für Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern.

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