Hundetaxe

Hundetaxe

Die Hundetaxe wird jeweils im August für das laufende Jahr bezogen. Für jeden Hund, der zu diesem Zeitpunkt über drei Monate als ist, wird der Eigentümerin / dem Eigentümer eine Abgabe von CHF 60.00 in Rechnung gestellt.

Für Hunde, welche nach dem ordentlichen Bezug der Abgabe im August, aber vor dem 1. Januar des nächsten Jahres angeschafft werden und für welche die Taxe für das laufende Jahr noch in keiner Gemeinde entrichtet worden ist, wird vier Wochen nach der Anschaffung eine Jahresabgabe erhoben.

Wer Hundetaxen hinterzieht, hat die Taxen nachzubezahlen und eine Busse im doppelten Betrag der hinterzogenen Taxe zu entrichten.

Zusammen mit der Rechnung für die Hundetaxe erhalten Hundehalterinnen und -halter eine Hundemarke. Diese dient als Nachweis für die Bezahlung der Hundetaxe und erleichtert die Zuordnung des Tieres im Falle des Verlustes.

Daneben müssen alle Hunde mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS eingetragen sein. Nur Tierärzte und Tierärztinnen dürfen Hunden einen Mikrochip einpflanzen. Sie melden auch die Chipnummer und die übrigen Daten an AMICUS.

Website Kanton - Hunde
Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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