Baupolizei

Baupolizei

Die Baupolizei ist unter Aufsicht des Regierungsstatthalters Sache der zuständigen Gemeindebehörde (in Ins der Gemeinderat). Sie trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle Massnahmen, die zur Durchführung der Baugesetzgebung erforderlich sind, wie:

  • Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung
  • Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung
  • Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonstwie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen

Wird ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Überschreitung einer Baubewilligung ausgeführt oder werden bei der Ausführung eines bewilligten Vorhabens Vorschriften missachtet, so verfügt die zuständige Gemeindebaupolizeibehörde die Einstellung der Bauarbeiten (Baueinstellung). Sie kann auch ein Benützungsverbot erlassen, wenn es die Verhältnisse erfordern. Die Baueinstellung und das Benützungsverbot sind als vorsorgliche Massnahmen im Wiederherstellungsverfahren zu betrachten.

Die Gemeindebaupolizeibehörde setzt sodann dem jeweiligen Grundeigentümer oder Baurechtsnehmer eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes unter Androhung der Ersatzvornahme.

Wird innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch eingereicht, so wird die Wiederherstellungsverfügung aufgeschoben. Wird fristgerecht kein nachträgliches Baugesuch eingereicht, so erwächst die Wiederherstellungsverfügung in Rechtskraft. Nach Ablauf der den Pflichtigen gesetzten Frist kann sie mittels Ersatzvornahme vollstreckt werden.

Bauverwaltung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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