Steuern

Steuern

Ausführliche Informationen zu Steuerfragen finden Sie auf der Internetseite der Kantonalen Steuerverwaltung.


Steuererklärung

Die Steuererklärung für natürliche Personen ist jeweils bis 15. März beim Steuerbüro der Gemeinde einzureichen. Kann dieser Termin nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung.

Die Gemeindeverwaltung leitet die Steuerformulare nach der Vollständigkeitskontrolle an das Erfassungszentrum weiter, wo sie eingescannt werden. Die Steuerfestsetzung erfolgt anschliessend durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für die Gemeinde Ins ist die Kreisverwaltung Seeland, Bahhofplatz 10, 2501 Biel zuständig (Telefon 0848 844 411).
Die Steuerformulare von Erbengemeinschaften und Miteigentümergemeinschaften sind direkt an die Kantonale Steuerverwaltung zu senden.
Fehlende oder verschriebene Steuerformulare können mit dem in der Wegleitung enthaltenen Bestellschein nachbestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung Ins füllt keine Steuererklärungen aus. Gerne beantworten wir aber Ihre Fragen oder verweisen Sie an die zuständigen Stellen.

Steuererlass

Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren oder Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden.
Erlassgründe sind eine ernsthafte finanzielle Notlage, die Belastung mit ausserordentlichen Familienlasten und Unterhaltsverpflichtungen oder eine andauernde Unterstützungsbedürftigkeit.
Für die Einreichung des Erlassgesuches beim Steuerbüro der Gemeinde ist das Formular Steuererlassgesuch zu verwenden.

Besonderer Abzug bei Bedürftigkeit nach Art. 41 StG

Wenn im Zeitpunkt der Veranlagung bereits sicher feststeht, dass die Voraussetzungen für einen Steuererlass erfüllt sind, kann das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null gesetzt werden. In diesem Fall ist zusammen mit der ausgefüllten Steuererklärung das Formular "Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 StG" einzureichen.

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Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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