Siegelung (bei Todesfall)

Siegelung (bei Todesfall)

Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Das Anbringen von Siegeln an der Wohnung oder an Behältnissen ist meist nicht erforderlich. Das Protokoll muss innert sieben Arbeitstagen nach dem Todestag erfolgen. Neben den Personalien werden das Vermögen (Bankguthaben, Liegenschaften, Sammlungen, Versicherungen etc.) sowie die Namen und Adressen der vermutlichen Erben aufgenommen. Ebenfalls ist anzugeben, ob eine Letzwillige Verfügung oder ein Erbvertrag vorliegt und ob Vorempfänge und Schenkungen ausgerichtet wurden. Das Protokoll wird anschliessend an das Regierungsstatthalteramt weitergeleitet, welches über die Anordung eines Steuer- oder Erbschaftsinventars entscheidet.

 

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