Datenschutz

Datenschutz

Gesetzliche Grundlagen

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.

Zweck des Datenschutzes

Mit dem Datenschutz sollen die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Menschen geschützt werden. Dieser Schutz ist gewährt, wenn die vorhandenen Daten bei der Gemeinde bleiben und nicht unberechtigterweise weitergegeben werden.

Bekanntgabe von Personendaten an Dritte

Die Gemeinde verfügt über ein Datenschutzreglement, welches die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte regelt.

Datenaufsichtsstelle

Das Rechnungsprüfungsorgan ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Es ist dies die BDO AG, Kirchbergstrasse 215, 3401 Burgdorf, Tel. 034 421 88 11.

Gemeindeschreiberei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

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Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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