Adressänderungen

Adressänderungen

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde müssen der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen gemeldet werden.

Der Niederlassungs-/Aufenthaltsausweis mit der alten Adresse ist der Einwohnerkontrolle zu retournieren, welche anschliessend einen neuen Ausweis ausstellt.

Folgende Angaben werden benötigt: Neue Adresse (mit Stockwerkangabe), Umzugstermin und Zeitpunkt für die Ablesung des Stromzählers.

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