Feuerungskontrolle (Heizung)

Feuerungskontrolle (Heizung)

Gut gewartete Heizungsanlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget. Von Gesetzes wegen müssen Feuerungsanlagen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Wenn die Anlage die lufthygienischen und energetischen Grenzwerte deutlich unterschreitet und ein gutes Langzeitverhalten aufweist, kann der Kontrollrhythmus auf vier Jahre verlängert werden.

Die Feuerungskontrollen in der Gemeinde Ins werden durchgeführt von:

Maeder Nadine
079 334 68 07

Verband Schweizerischer Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure
Bauverwaltung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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