Feuerungskontrolle (Heizung)

Feuerungskontrolle (Heizung)

Gut gewartete Heizungsanlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget. Von Gesetzes wegen müssen Feuerungsanlagen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Wenn die Anlage die lufthygienischen und energetischen Grenzwerte deutlich unterschreitet und ein gutes Langzeitverhalten aufweist, kann der Kontrollrhythmus auf vier Jahre verlängert werden.

Besitzerinnen und Besitzer von Feuerungsanlagen können seit 01.08.2025 frei wählen, wer die Kontrollen bei ihrer Heizung durchführen soll. Gleichzeitig übernimmt der Kanton den Vollzug der Kontrollen von den Gemeinden.

Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer beauftragen ein vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen mit der Feuerungskontrolle. Dieses führt die Messungen durch und übermittelt diese dem AUE, welches die Resultate beurteilt und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen verfügt.

Die Gemeinden haben seit dem 31.07.2025 im Bereich der Feuerungskontrolle keine Aufgaben mehr zu erfüllen. Die Verträge mit den Kontrollorganen wurden gekündigt und die entsprechenden Gebührenreglemente aufgehoben.

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