Überbauungsordnung "Bim Heilige Boum": Planauflage

17.01.2022

Von 28.01. bis 28.02.2022 liegen die Akten der Überbauungsordnung "Bim Heilige Boum" zur Einsichtnahme auf (Kiesabbau, Gugger-Grube).

Einwohnergemeinden Ins und Müntschemier

Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung "Bim Heilige Boum" mit Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG

Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Art. 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Art. 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1) und Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1).

1. Überbauungsordnung "Bim Heilige Boum":
   - Überbauungsvorschriften
   - Überbauungsplan, Situationsplan 1:1000
   - Endgestaltungsplan, Situation 1:2000

   Erläuternde Berichte und Pläne:
   - Planungsbericht nach Art. 47 RPV
   - Technischer Bericht zum Bauprojekt
   - Betriebszustände, Situationen 1:2500
   - Profile, 1:1000 mit Darstellung der Endgestaltung
   - Beanspruchung Fruchtfolgeflächen, Situation 1:2000
   - Umweltverträglichkeitsbericht
   - Plan des ökologischen Ausgleichs, Betriebszustand Jahr 5, Situation 1:2500
   - Ökologische Zustandserhebungen und -analysen 2015/2016
   - Ökologischer Ausgleich und Massnahmen, Konzept
   - Mitwirkungsbericht
   - Vorprüfungsbericht vom 10. Juni 2021 mit Fachberichten

2. Baugesuch 1. Abbauetappe
   - Formulare 1.0 (Baugesuch), 2.1 (Immissionsschutz), 3.0 (Entwässerung),
     3.2 (Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten)4.0 (Sicherheit und Gesundheit),
     4.1 (Gewässerschutz Industrie und Gewerbe), EbS (Erdbebensicherheit),
     Boden (Bodenschutz)
   - Ausnahmegesuche mit Begründungen: Gewässerschutzbewilligung, Eingriffe in Ufer-
          bereiche und Ufervegetation, Eingriffe in kantonale Naturschutzgebiete, Eingriffe in
          Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung, Eingriffe in Trockenwiesen und  
          -weiden von nationaler Bedeutung, Eingriffe in Trocken- standorte von regionaler
          Bedeutung, Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen, Eingriffe in Lebensräume
          geschützter Tiere

   - Abbausohle Etappe 1, Situation 1:1000
   - Endgestaltung Etappe 1, Situation 1:1000
   - Unterschriftenliste Baugesuch und Pläne
   - Abbausohle und Endgestaltung Etappe 1, Profile 1:1000
   - Etappe 1, Situation 1:1000

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist: 28. Januar bis 28. Februar 2022

Auflage- und Einsprachestellen:
- Gemeindeverwaltung Ins, Dorfplatz 2, 3232 Ins, oder
- Gemeindeverwaltung Müntschemier, Dorfplatz 2, 3225 Müntschemier

Die Akten können auch unter www.ins.ch oder www.muentschemier.ch heruntergeladen werden (obenstehende PDF-Dokumente).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei einer der genannten Einsprachestellen einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Ins und Müntschemier, 24. Januar 2022
Die Gemeinderäte



Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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