29.03.2022
Für den Anschluss der ARA Ins-Müntschemier an die ARA Marin ist eine Überbauungsordnung erforderlich. Die Akten dazu liegen vom 25.3. bis 25.4.2022 bei den Gemeindeverwaltungen Ins und Gampelen öffentlich auf.
Gemeinden Gampelen und Ins
Überbauungsordnung nach Art. 28 des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes in Verbindung mit Art. 21 und Art. 22 das Kantonalen Wasserversorgungsgesetz
Gesuchstellerin:
Gemeindeverband ARA Ins-Müntschemier
Projektverfasserin:
Hunziker Betatech AG, Jubiläumsstrasse 93, 3006 Bern
Gesuch:
Anschluss an ARA Marin und Aufhebung ARA Ins; Genehmigung der Leitungslinienführung inkl. Erteilung der Baubewilligung.
Die ARA Ins-Müntschemier entspricht nicht mehr den technischen Vorgaben. Diese soll somit aufgehoben werden. Um das anfallende Abwasser zur ARA Marin zu fördern, ist neben einem rund 6.2 km Leitungsbau 2 Pumpwerke (Pumpwerk Ins sowie Pumpwerk Rothaus) benötigt. Beim Leitungsbau werden diverse Parzellen wie auch verschiedene Gebiete durchquert.
Speziell zu erwähnen gilt es die Naturschutzgebiete Islerehölzli, Rothus, Fanel und Zigelmoos-Islerendüne.
Im Vorfeld dieser öffentlichen Auflage wurden die benötigten Amts- und Fachberichte eingeholt. Sämtliche Berichte äussern sich positiv zum geplanten Bauvorhaben.
Folgende Ausnahmebewilligung wurden eingeholt:
- Baubewilligung; Art. 32 bis 44, BauG
- Ausnahmebewilligung Wald; Art. 5, WaG, Art. 14 WaV sowie Art 35, KWaV
- Ausnahme für Bauten in Waldnähe; Art. 25, KWaG
- Fischereirechtliche Bewilligung; Art. 8 bis 10 BGF
- Ausnahmebewilligung Naturschutz; Art. 6, Art 21, Art 27, Art 28 NschG sowie Art. 20 NHV
- Wasserbaupolizeibewilligung; Art. 38 GschG sowie Art. 48 WBG
- Gewässerschutz; Bewilligung; Art 11 KGSchG
- Kantonsstrassen; Bewilligung; Art. 68 69, SG
- Bodenschutz; Bewilligung, USG
Standorte:
Gemeindegebiete Ins und Gampelen
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist:
25. März bis 25. April 2022
Auflageorte und Einsprachestelle:
Gemeinde Ins, Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 2, 3232 Ins
Gemeinde Gampelen, Gemeindeverwaltung, Oberdorfstrasse 14, 3236 Gampelen
Mitwirkungsbegehren, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 Baugesetz) sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnis-mässigem Aufwand verbunden wäre.
Ins, 15. März 2022
Gemeindeverband ARA Ins-Müntschemier
Auflageakten
Montag | 08.00 - 12.00 |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 12.00 |
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