23.07.2026
Ab sofort gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) für den ganzen Kanton Bern. Das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Anzünden von Höhenfeuern ist generell verboten.
Generelles Feuerwerksverbot
Das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuern. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
Aufruf zu grosser Vorsicht
Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Hinweis: Die fest eingerichteten Feuerstellen beim Aussichtsplatz St. Jodel befinden sich ausserhalb der Feuerverbotszone.
| Montag | 08.00 - 12.00 |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
| Freitag | 08.00 - 12.00 |
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