08.07.2026
Der Gemeinderat hat für den Bereich des neuen Oberstufenschulhauses Verkehrsmassnahmen angeordnet.
Der Gemeinderat Ins verfügt in Anwendung von Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29.10.2008 und gestützt auf seinen Beschluss vom 25.06.2026 folgende Verkehrsmassnahmen:
• Halteverbot Abzweigung Bielstrasse bis Einmündung Fluhweg inkl. Abzweiger Rebstockweg bis und mit der ersten nördlichen Einmündung
• Zonensignalisation Tempo 30 km/h Abzweigung Bielstrasse bis Einmündung Fluhweg (Zustimmung Kantonales Tiefbauamt vom 01.07.2026)
Die Akten liegen vom 10.07.2026 bis 10.08.2026 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können hier eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland (Stadtplatz 33, 3270 Aarberg) erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Ins
Plan Verkehrsmassnahmen
| Montag | 08.00 - 12.00 |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
| Freitag | 08.00 - 12.00 |
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