Wichtige Änderung für Tagesfamilien

23.02.2024

Seit Anfang Jahr ist die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) für die Aufsicht und Bewilligung von Tagespflegeplätzen zuständig. Es besteht eine Bewilligungs- bzw. Meldepflicht.

Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) traten zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen in Kraft, die Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen (TFO) betreffen:

1. Zuständigkeitswechsel:
Die Aufsicht und Bewilligung, die bisher von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahrgenommen wurde, wird seit dem 1. Januar 2024 von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) übernommen. Das Amt für Integration und Soziales, Bereich Bewilligung und Aufsicht ist für den Bereich der Tagesfamilien und TFO zuständig.

2. Meldepflicht für Tagesfamilien:
Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Meldepflicht für alle Tagesfamilien.

3. Bewilligungspflicht für Tagesfamilienorganisationen:
Seit dem 1. Januar 2024 besteht für Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eine Bewilligungspflicht.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die auf der Homepage des Amtes für Integration und Soziales des Kantons Bern.

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