18.05.2026
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62ff BauG im Gebiet «Dorf-Rebstockweg» der Einwohnergemeinde Ins.
Der Gemeinderat von Ins hat am 13. Mai 2026 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:
Planungszweck:
Sicherung der öffentlichen Fusswege aus dem Verkehrsrichtplan; Verhindern der Überbauung oder Umnutzung der Bereiche, welche als öffentliche Fusswege genutzt werden.
Planungsperimeter:
Perimeter zwischen Rebstockweg – Dorfstrasse – Bielstrasse gemäss öffentlich aufgelegtem Plan.
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 22.05.2026 bis 22.06.2026, in der Gemeindeverwaltung Ins öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Ins einzureichen.
Ins, 13. Mai 2026
Gemeinderat Ins
Perimeterplan
Planungszone Fusswege Dorf - Rebstockweg (Bericht)
| Montag | 08.00 - 12.00 |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
| Freitag | 08.00 - 12.00 |
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