08.10.2025
Das Bestattungs- und Friedhofreglement wurde den neuen Gegebenheiten angepasst und durch den Gemeinderat am 2. Oktober 2025 beschlossen.
Beschluss und Inkraftsetzung von Reglementen
In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit der Beschluss und die Inkraftsetzung folgender Reglementsänderung veröffentlicht: 
Bestattungs- und Friedhofreglement
Beschluss des Gemeinderates vom 2. Oktober 2025
Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
Der Erlass liegt vom 24. Oktober bis 24. November 2025 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und kann während dieser Zeit auch hier heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland erhoben werden.
Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung dieses Gemeinderatsbeschlusses im amtlichen Anzeiger durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Referendum, Art. 34 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Ins).
Ins, 20. Oktober 2025		
Der Gemeinderat
Bestattungs- und Friedhofreglement vom 02.10.2025
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