Revision Ortsplanung; Nachträgliche öffentliche Auflage

18.06.2019

Die von der Gemeindeversammlung am 14.6.2019 beschlossenen Änderungen liegen vom 21.6. bis 29.7.2019 zur Einsichtnahme auf.

Revision Ortsplanung

Nachträgliche öffentliche Auflage


Der Gemeinderat von Ins bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, folgende von der Gemeindever-sammlung vom 14. Juni 2019 gegenüber den Auflageakten beschlossenen Änderungen zur nachträglichen öffentlichen Auflage:


Zonenplan 1 Siedlung
- Parzelle Nr. 5416 (Einzonung)
- Parzelle Nr. 355 (Umzonung )
- Parzellen Nrn. 1196, 5311, 5321 (Anpassung Zonengrenze)
- Parzellen Nrn. 59, 4441 und 5939 (Verzicht auf Einzonung)
- Parzellen Nrn. 313, 365, 2026, 2139, 2964, 3016, 3623, 3726, 4323 und 4469 (Verzicht auf ZPP Gampelengasse)

Änderungen Zonenplan (Beschluss Gemeindeversammlung vom 14.06.2019)

Baureglement
- Art. 212 Abs. 1 Fussnote *2 und Abs. 4 Bst. c,
- Art. 313 ZPP C «Gampelengasse» (Streichung), Art. 313 ZPP C «Bahnhof BLS»  (neu) Abs. 1 und 3
- Art. 413 Abs. 2
- Art. 417 Abs. 2, 4 und 5
- Anhang A142 Skizze Dachaufbauten

Änderungen Baureglement (Beschluss Gemeindeversammlung vom 14.06.2019)
Komplettes Baureglement mit Änderungen
 

Auflage- und Einsprachefrist: 21. Juni – 29. Juli 2019

Die Unterlagen können während der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Ins eingesehen, oder hier herunter- geladen werden.


 
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Ins einzureichen.

Hinweis: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden.
Es werden keine Einspracheverhandlungen geführt.


Ins, 17. Juni 2019
Gemeinderat Ins

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

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Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
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Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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