11.12.2023
Art. 221 des Baureglementes zur Zöne für öffentliche Nutzung Q / Strafvollzug Witzwil wurde im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV angepasst.
Anpassung des Baureglements Art. 221 ZöN Q / Strafvollzug Witzwil
im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV;
Genehmigung und Inkraftsetzung
Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 110 BauV resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1988
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 9. Juni 2023 beschlossene Anpassung des Baureglements Art. 221 ZöN Q / Strafvollzug Witzwil in Anwendung von Art. 61 BauG mit Verfügung vom 3.11.2023 genehmigt.
Die Änderungen tritt am 16. Dezember 2023 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Ins, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.
Ins, 11. Dezember 2023
Der Gemeinderat
Baureglementsänderung Art. 221 ZöN Q / Strafvollzug Witzwil
Erläuterungsbericht
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