Verkehrsmassnahmen Rämismatte

18.10.2023

Der Gemeinderat hat für die Zufahrtsstrasse zur Rämismatte ein Parkverbot und eine Signalisation Kein Vortritt verfügt.

Verkehrsmassnahmen

Der Gemeinderat Ins verfügt in Anwendung von Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29.10.2008, gestützt auf seinen Beschluss vom 05.10.2023 und die Zustimmung des Tiefbauamtes folgende Verkehrsmassnahmen:

- Parkverbot Einfahrt Landi bis Bahnübergang Lagerhausstrasse (beidseitig)
- Kein Vortritt für Strasse von Bahnübergang Lagerhausstrasse bei Abzweigung Rämismatte

Die Akten liegen vom 27. Oktober 2023 bis 27. November 2023 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können hier eingesehen werden.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Ver-waltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland (Stadtplatz 33, 3270 Aarberg) erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.


Gemeinderat Ins

Plan Verkehrsmassnahmen Rämismatte

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