Revision Feuerwehrreglement

16.08.2023

Das Feuerwehrreglement aus dem Jahr 2013 wurde revidiert und durch den Gemeinderat beschlossen.

Beschluss und Inkraftsetzung von Reglementen

In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit der Beschluss und die Inkraftsetzung folgender Reglementsänderung veröffentlicht:

Feuerwehrreglement: Änderung der Art. 11, 13, 25 und des Anhangs 1

Beschluss des Gemeinderates vom 10. August 2023
Inkraftsetzung: 1. Januar 2024

Das Reglement bzw. die Änderung liegt vom 25. August bis 25. September 2023 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und kann während dieser Zeit auch hier heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland erhoben werden.

Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung dieses Gemeinderatsbeschlusses im Amtsanzeiger durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Änderung des Reglements der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Referendum, Art. 34 GO Ins).

Ins, 14. August 2023
Der Gemeinderat

Feuerwehrreglement der Gemeinde Ins (mit Änderungen)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

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Freitag 08.00 - 12.00
 

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