13.04.2026
Nachdem die Gemeindeversammlung im Juni 2025 eine Änderung des Gebührenmodells abgelehnt hat, wurden die Erlasse ohne eine solche revidiert.
Beschluss und Inkraftsetzung von Reglementen
In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit der Beschluss und die Inkraftsetzung folgender Reglementsänderung veröffentlicht:
Abfallreglement (Totalrevision) und Abfallverordnung
Beschluss des Gemeinderates vom 5. Februar 2026
Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
Das Erlasse liegen vom 17.04. bis 18.05.2026 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können während dieser Zeit hier heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland erhoben werden.
Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung dieses Gemeinderatsbeschlusses im Amtsanzeiger durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Referendum, Art. 34 OR Ins).
Ins, 10. April 2026
Der Gemeinderat
Abfallreglement vom 05.02.2026
Abfallverordnung vom 05.02.2026
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