Revision Abfallreglement und -verordnung

13.04.2026

Nachdem die Gemeindeversammlung im Juni 2025 eine Änderung des Gebührenmodells abgelehnt hat, wurden die Erlasse ohne eine solche revidiert.

Beschluss und Inkraftsetzung von Reglementen

In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit der Beschluss und die Inkraftsetzung folgender Reglementsänderung veröffentlicht:

Abfallreglement (Totalrevision) und Abfallverordnung

Beschluss des Gemeinderates vom 5. Februar 2026
Inkraftsetzung per 1. Juli 2026

Das Erlasse liegen vom 17.04. bis 18.05.2026 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können während dieser Zeit hier heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland erhoben werden.

Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert sechzig Tagen seit Veröffentlichung dieses Gemeinderatsbeschlusses im Amtsanzeiger durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Referendum, Art. 34 OR Ins).

Ins, 10. April 2026
Der Gemeinderat

Abfallreglement vom 05.02.2026
Abfallverordnung vom 05.02.2026

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

© 2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.