Wasserbauplan; 2. Öffentliche Auflage

15.06.2022

Für bestimmte Teilbereiche des Wasserbauplans findet vom 24.06. bis 25.07.2022 eine zweite Öffentliche Auflage statt.

Öffentliche Auflage kommunaler Wasserbauplan / zweite Auflage

Die Einwohnergemeinde Ins legt gestützt auf Art. 21 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) den Wasserbauplan für die untenstehenden Teilbereiche erneut auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde:  Einwohnergemeinde Ins
Wasserbauträger:  Einwohnergemeinde Ins
Gewässer:  Dorfbach (73321)
Ort:  Ins, Gampelengasse bis Mündung in den Schwarzgraben
Koordinaten:  2 574 466 / 1 206 144
Vorhaben / Änderungen:  Wasserbauplan Dorfbach Ins
2. Auflage für die Teilbereiche:
• Abschnitt Dorfstr. 25/Brunnenplatz (Parz. Nrn. 286, 3796 und 4043)
• Abschnitt Fauggersw. 3/7/11/17 und Bahnhofstr. 24 (Parz. Nrn. 340, 546, 748, 1730, 1885 und 4296)
• Abschnitt Fauggersw. 29/31/35 und Bahnhofstr. 50 (Parz. Nr. 1449, 2110 und 4402)
• Abschnitt Bahnhofstr. 74/78/80/84/86 (Parz. Nr. 94, 648, 649, 891, 1317 und 1319)
• Abschnitt Fauggersgrube (Parz. Nr. 145)
Beanspruchte Ausnahmen:
- Gewässerschutzbewilligung Abwasserbeseitigung (Art. 7 GschG, Art. 11 KGSchG)
- Eingriffe ins Grundwasser (Art. 26 KGV)
- Überdecken/Eindolen von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
- Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 48 WBG)
- Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 - 10 BGF)
- Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (Art. 18 NHG, Art. 27 Abs. 2 NSchG)
Auflage- und Einsprachefrist:  24.06.2022 bis 25.07.2022
Auflage- und Einsprachestelle:  Gemeindeverwaltung Einwohnergemeinde Ins
Aussteckung:  Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt: Mit Pfählen, Rohren oder Spray in den Farben Rot (Achse), Pink (Bauwerk), Grün (Böschungen), Gelb (Unterhaltsweg), Blau (Entlastungskorridor) und Braun (Gewässerraum, nur hinweisend).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur noch gegen die geänderten Teilbereiche eingereicht werden. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).


Biel/Bienne, 15.06.2022
Oberingenieurkreis III
Tiefbauamt des Kantons Bern


Projektakten

Titelblatt Dossier Wasserbauplan Dorfbach Ins
Inhaltsverzeichnis

Rechtsverbindliche Unterlagen:

Technische Situation 1,  1 : 1500
Technische Situation 2, 1 : 1500
Technische Situation 3, 1 : 1500
Werkleitungen Situation 1, 1 : 200
Werkleitungen Situation 2, 1 : 200
Werkleitungen Situation 3, 1 : 200
Werkleitungen Situation 4, 1 : 200
Längenprofil 1, 1 : 500
Längenprofil 2, 1 : 500
Längenprofil 3, 1 : 500
Querprofile 1, 1 : 100
Querprofile 2, 1 : 100
Querprofile 3, 1 : 100
Detailplan Einlaufbauwerk 1 : 50
Detailplan Vereinigungsbauwerk 1 : 50
Detailplan Fallschacht / Auslaufbauwerk 1 : 50
Detailplan Geschiebesammler / Entlastungsbauwerk 1 : 50
Detailplan Wellstahldurchlass 1 : 50
Detailplan Betondurchlass 1 : 50
Landerwerb Situation 1, 1 : 1500
Landerwerb Situation 2, 1 : 1500
Landerwerbs- und Überflutungsplan Situation 3, 1 : 1500
Beanspruchung Fruchtfolgeflächen 1 : 500

Orientierende Unterlagen:

Ausschnitt Landeskarte
Übersichtsplan, 1 : 2000
Normalprofile 1 : 50
Technischer Bericht
Nutzungsvereinbarung Unterquerung Gampelengasse
Absteckungsplan 1, 1 : 1500
Absteckungsplan 2, 1 : 1500

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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