Revision Ortsplanung; 2. nachträgliche Auflage

07.08.2020

Wegen Änderungen gegenüber den von der Gemeindeversammlung am 14.06.2019 beschlossenen Pläne und Vorschriften erfolgt eine 2. nachträgliche öffentliche Auflage.

Revision Ortsplanung; 2. nachträgliche öffentliche Auflage

Der Gemeinderat von Ins bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, folgende Änderungen gegenüber den von der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2019 beschlossenen Plänen und Vorschriften im Verfahren der geringfügigen Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV zur 2. nachträglichen öffentlichen Auflage:

1. Zonenplan 1 Siedlung: Parzelle Nr. 5038 (Reduktion der Einzonung ZöN F "Hinter der neue Mur") um 1.2 ha

Zonenplan Siedlung, Änderungen

2. Zonenplan Naturgefahren, Gewässerraum und Archäologie: Vergrösserung des Gewässerraums:
- "Rimmerzbach" Parzelle Nr. 6079
- "Rundikanal" Parzelle Nr. 6031
- "Neuhofkanal" Parzelle Nr. 32
- "Rötschbach" Parzelle Nrn. 5053, 5173 und 5372

Zonenplan Naturgefahren, Gewässerraum und Archäologie, Änderungen

3. Baureglement:
- Art. 221 Abs. 4 (formelle Anpassung) und Abs. 5 ZöN D "Zehntscheune",
ZöN F "Schul-, Sport-, und öffentliche Mehrzweckanlagen Rötschmatte",
ZöN Ic "Alterswohnen, Pflege" und ZöN G "Goggimatte/Schul- und Sportanlagen, Dienstleistungen im öffentlichen Interesse";
- Art. 531 Abs. 2 Bst. c (Landschaftsschutzgebiete)
- Art. A134 "Gebäudeabstand" Abs. 6 (neu: kein Gebäudeabstand für An- und Kleinbauten)

Baureglement, Änderungen
Baureglement komplett, mit Änderungen

Zur Einsichtnahme liegt ein Kurzbericht zu den nachträglichen Änderungen auf.

Erläuterungen/Kurzbericht zu den Änderungen

Auflage- und Einsprachefrist: 14. August bis 14. September 2020

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Ins, 3232 Ins, einzureichen.

Die Unterlagen können während der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Ins eingesehen, oder hier heruntergeladen werden.

Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Nachmittag des 22. September 2020 statt.

Ins, 6. August 2020
Gemeinderat Ins

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

nfnsch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

© 2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.