Gemeindeverwaltung Ins
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Die Änderung des Zonenplanes und des Baureglementes ZPP Landi Bahnhof mit Änderung der Überbauungsordnung Nr. 5 Brüelzelgli ist am 22.8.2016 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt worden.
Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP Landi Bahnhof mit
Änderung Ueberbauungsordnung Nr. 5 Brüelzelgli
Genehmigung gemäss Art. 61 BauG
Gestützt auf Art. 110 BauV resp. Art. 45 GV wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung am 10. Juni 2016 beschlossenen Änderungen mit Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 22. August 2016 genehmigt worden sind.
Gegen die Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kanto-nalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden. (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Ins, 23. August 2016
Der Gemeinderat
Zonenplanänderung ZPP "Landi Bahnhof"
Baureglementsänderung ZPP "Landi Bahnhof"
Erläuterungsbericht
Änderung UeO Nr. 5 "Brüelzelgli"