01.04.2019
Ein neuer Artikel der Energieberatung Seeland informiert über die Rechte und Pflichten im Energiebereich.
Am 10.2.2019 wurde vom Stimmvolk des Kantons Bern das revidierte Energiegesetz abgelehnt. Das bedeutet, dass nach wie vor die Vorgaben aus dem Kantonalen Energiegesetz KEnG (in Kraft getreten am 1.1.2012) und aus der Kantonalen Energieverordnung KEnV (in Kraft getreten am 1.9.2016) gelten. Aber welche Vorgaben bestehen da überhaupt?
Lesen Sie dazu den aktuellen Artikel der Energieberatung Seeland.
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