05.04.2023
Von 15.4. bis 15.5.2023 liegt die Baureglementsänderung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Öffentliche Auflage einer geringfügigen Änderung des Baureglements nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Der Gemeinderat von Ins bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die Anpassung des Baureglements zur öffentlichen Auflage. Die Anpassung beinhaltet die Festlegung des massgebenden Terrains in der ZöN Q / Strafvollzug Witzwil.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. April 2023 bis 15. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Ins öffentlich auf. Im gleichen Zeitraum sind die Akten hier auch online einsehbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Anpassung des Baureglements sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Ins einzureichen.
Baureglementsänderung
Erläuterungsbericht
Montag | 08.00 - 12.00 |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 12.00 |
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