06.04.2022
Überbauungsordnung zur "ZPP Landi Bahnhof" mit Änderung Zonenplan, Baureglement und mit Ausnahmegesuch nach Art. 18 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) sowie Änderung UeO Nr. 5 "Brüelzelgli" im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Der Gemeinderat Ins bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung (BauV) die Überbauungsordnung zur "ZPP Landi Bahnhof" zur öffentlichen Auflage, bestehend aus:
- Zonenplanänderung ZPP "Landi Bahnhof" (Ausschnitt Zonenplan)
- Baureglementsänderung ZPP "Landi Bahnhof" (Art. 312 Abs. 1 und 2)
- Überbauungsplan ZPP "Landi Bahnhof"
- Überbauungsvorschriften ZPP "Landi Bahnhof"
- Ausnahmegesuch nach Art. 18 Abs. 1ter NHG (Eingriff in Feldgehölz)
- Änderung UeO Nr. 5 "Brüelzelgli" (Ausschnitt Überbauungsplan)
Weiter liegen zur Einsichtnahme auf:
- Erläuterungsbericht vom April 2022
- Ökologie und Pflegeplanung
- Vorprüfungsbericht vom 22. November 2021
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. April bis 16. Mai 2022, in der Gemeindeschreiberei Ins öffentlich auf. Sie können auch im Internet unter www.ins.ch - Aktuelles - heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Ins, Dorfplatz 2, 3232 Ins einzureichen.
Ins, 8. April 2022
Der Gemeinderat Ins
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