Gemeindeverwaltung
Dorfplatz 2
3232 Ins
Telefon: 032 312 96 30E-Mail: info@ins.chÖffnungszeiten
Montag/Mittwoch/Freitag:
08.00 - 12.00
Dienstag/Donnerstag:
14.00 - 17.00
Das kantonale Gastgewerbegesetz (GGG) und die Gastgewerbeverordnung (GGV) regeln die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Vor der Neueröffnung eines Gastgewerbebetriebes oder bei einer wesentlichen Änderung eines bestehenden Betriebes (z.B. Beantragung einer generellen Überzeitbewilligung) muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Die Gesuchsformulare sind bei der Standortgemeinde des Betriebes einzureichen. Zuständig für die Erteilung der Bewilligung ist der Regierungsstatthalter.
Für Anlässe (Festwirtschaften u.ä.) sieht das Gesetz die Möglichkeit von Einzelbewilligungen vor.
Auch der Handel mit alkoholischen Getränken und das Einrichten eines Fumoirs unterstehen der Bewilligungspflicht.
Gut gewartete Heizungsanlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget. Von Gesetzes wegen müssen Feuerungsanlagen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Wenn die Anlage die lufthygienischen und energetischen Grenzwerte deutlich unterschreitet und ein gutes Langzeitverhalten aufweist, kann der Kontrollrhythmus auf vier Jahre verlängert werden.Die Feuerungskontrollen in der Gemeinde Ins werden durchgeführt von Herrn Hans-Georg Loos, Tel. 079 452 01 11 oder 032 313 28 27.Weitere Informationen zur Feuerungskontrolle:BECO (Kanton Bern) - Heizen und FeuerungskontrolleVerband Schweizer FeuerungskontrolleureInformationen zum Ersatz der Ölfeuerung:Bundesamt für EnergieEnergie SchweizGVB / Hauseigentümerverband
Im Kanton Bern obliegt der Vollzug des Waffenrechts der Kantonspolizei.Sämtliche Gesuchsformulare im Zusammenhang mit Waffen sind bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Diese prüft die Begehren und leitet die Formulare zusammen mit ihrem Antrag an die Kantonspolizei weiter.Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Kantonspolizei.Kontaktadresse:Kantonspolizei BernWaffen- und SprengstoffbüroPostfach 75713001 BernTelefon: 031 634 43 99Telefax: 031 634 43 08E-Mail: waffen-sprengstoff@police.be.ch
Die wöchentliche Kehrichtabfuhr findet jeweils am Montag statt. Der Kehricht darf erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Sammelgüter können in der Sonderabfall-Sammelstelle "Fauggersgrube" deponiert werden.
Öffnungszeiten der Sammelstelle:
Montag 09.00 - 12.00Mittwoch 13.00 - 16.00Samstag 09.00 - 12.00 / 13.00 - 16.00
Abfallvignetten und Gebührensäcke können bei Coop, Denner, den Drogerien Bandi und Richter sowie bei der Landi Ins gekauft werden.Preise für Säcke und Vignetten (pro Stück):- MÜVE-Sack 17 Liter, Fr. 0.75- MÜVE-Sack 35 Liter, Fr. 1.40- Sperrgut-Vignette, Fr. 2.30- Gewerbecontainer-Vignette, Fr. 20.00
Der Familienausweis gibt Auskunft über die Personenstandsdaten der miteinander verheirateten Eltern und ihrer gemeinsamen Kinder.
Der Familienschein gibt Auskunft über die familienrechtlichen Beziehungen einer Person (Eltern, Ehepartner, Kinder).
Pässe und Identitätskarten können in einem der sieben kantonalen Ausweiszentren beantragt werden. Die von Ins aus nächstgelegenen Zentren befinden sich in Biel und Bern. Für die Vorsprache im Ausweiszentrum ist vorgängig ein Termin zu vereinbaren (Tel. 031 635 40 00 oder per Internet). Die Antragsteller haben persönlich im Ausweiszentrum zu erscheinen und müssen den alten Pass / die alte Identitätskarte sowie einen Niederlassungsausweis vorlegen. Es muss kein Foto mitgebracht werden.Kinder und unmündige Personen sind durch einen sorgeberechtigten Elternteil oder Vormund zu begleiten. Unverheiratete und geschiedene Eltern haben den Sorgerechtsentscheid des Gerichtes oder der Vormundschaftsbehörde vorzuweisen.Provisorische Pässe für "Notfälle" werden (innerhalb einer Stunde) im Ausweiszentrum Bern ausgestellt. Diese Pässe weisen eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr auf, sind in der Regel aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben.Detaillierte Informationen zum Verfahren, den Ausweisarten und Preisen finden Sie unter www.schweizerpass.ch.
Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde einzieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an. Aufenthalter haben einen Heimatausweis bei der Einwohnerkontrolle zu hinterlegen und erhalten als Bestätigung einen Aufenthaltsausweis.Der Heimatausweis (auch "Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt" oder "Interimsausweis") wird durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt.Wochenaufenthalterinnen und -aufenthalter haben bei der Anmeldung einen Fragebogen auszufüllen.
Ausführliche Informationen zu Steuerfragen finden Sie auf der Internetseite der Kantonalen Steuerverwaltung.
Die Gemeindeverwaltung leitet die Steuerformulare nach der Vollständigkeitskontrolle an das Erfassungszentrum weiter, wo sie eingescannt werden. Die Steuerfestsetzung erfolgt anschliessend durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für die Gemeinde Ins ist die Kreisverwaltung Seeland, Bahhofplatz 10, 2501 Biel zuständig (Telefon 0848 844 411).Die Steuerformulare von Erbengemeinschaften und Miteigentümergemeinschaften sind direkt an die Kantonale Steuerverwaltung zu senden.Fehlende oder verschriebene Steuerformulare können mit dem in der Wegleitung enthaltenen Bestellschein
An den Ortseingängen von Ins stehen 6 Plakattafeln für Veranstaltungsreklamen zur Verfügung. Das Gesuch für den Plakataushang ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Aushang bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Dem Gesuch ist ein Entwurf oder eine Skizze des Plakates beizulegen.Die Plakate müssen das Format A0 (Weltformat) aufweisen. Für den Aushang und die Entfernung der Plakate ist die Gemeinde zuständig. Es wird eine Gebühr von Fr. 60.-- erhoben.
Ordentliche Einbürgerung (Ausänderinnen und Ausländer)Das Einbürgerungsgesuch ist bei derjenigen Gemeinde einzureichen, um deren Bürgerrecht ersucht wird. Unter Umständen ist eine vorgängige Registrierung beim Zivilstandsamt erforderlich. Vor der Gesuchseinreichung muss ein Einbürgerungskurs und eine Sprachstandsanalyse absolviert werden.Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Verfahrensablauf sowie die Gesuchsformulare finden Sie auf der Internetseite des Kantons Bern.
Erleichterte EinbürgerungVon der Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung profitieren können insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie ausländische Kinder mit einem schweizerischen Elternteil.Die Gesuchsformulare können bei der Gemeinde und beim Bundesamt für Migration (BFM) bestellt werden.Adresse für die Gesuchseinreichung:Bundesamt für MigrationSektion EinbürgerungenQuellenweg 63003 WabernWiedereinbürgerungDie Wiedereinbürgerung steht Personen offen, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben, wie zum Beispiel durch Verwirkung, Heirat oder Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht. Zuständig für den Entscheid ist das Bundesamt für Migration (BFM).
Der Heimatschein dient als Bürgerrechtsausweis der Schweizer Staatsangehörigen im Inland. Er wird durch das Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Der Heimatschein wird beim Zuzug, bei Eintritt der Volljährigkeit oder nach erfolgter Einbürgerung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde deponiert.
In der Mehrzweckhalle Ins stehen eine Einfach-Turnhalle (24 x 12 Meter), eine moderne Bühnenanlage sowie eine Schul- und Vereinsküche (vier Kochstellen mit Theke für Essensausgabe) zur Verfügung.Die Halle bietet Platz für 352 (Konzertbestuhlung) bzw. 330 (Bankettbestuhlung) Personen.AbwartHerr Kurt Meyer, Telefon: 079 263 22 04Benützungsgesuche sind mit dem untenstehenden Formular an die Gemeindeschreiberei zu richten. Die Mietpreise finden Sie auf dem Formular.
Schweizerinnen und SchweizerWer in eine Gemeinde einzieht, in der er dauernd zu bleiben beabsichtigt oder wo sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet, hat sich zur Niederlassung anzumelden. Niedergelassene haben ausserhalb ihrer Heimatgemeinde den Heimatschein zu hinterlegen und erhalten einen Niederlassungsausweis.Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde einzieht ohne die Voraussetzungen der Niederlassung (s. oben) zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an. Aufenthalter haben einen Heimatausweis zu hinterlegen und erhalten einen Aufenthaltsausweis.Schweizer und Schweizerinnen, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden.Bei der Anmeldung sind der Heimatschein und der AHV-Ausweis vorzulegen. Familien bringen zusätzlich das Familienbüchlein oder den Familienausweis mit. Ausländerinnen und AusländerAusländische Staatsangehörige haben sich innert 8 Tagen seit dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde persönlich anzumelden.Bei der Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:
Die moderne Dreifach-Turnhalle am Rötschmattenweg 25 eignet sich für Sportveranstaltungen aller Art.
AbwartHerr Marc Gatschet, Telefon: 079 480 22 44Benützungsgesuche sind mit dem untenstehenden Formular an die Gemeindeschreiberei zu richten.
Der Strafregisterauszug kann im Internet oder am Postschalter bestellt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Ins gehört zur Zivilschutzorganisation (ZSO) Bielersee Süd-West. Diese entstand Anfang 2009 durch den Zusammenschluss der ZSO Amt Erlach mit der ZSO Region Täuffelen und umfasst die Gemeinden Bühl bei Aarberg, Brüttelen, Epsach, Erlach, Finsterhennen, Gals, Gampelen, Hagneck, Ins, Lüscherz, Mörigen, Müntschemier, Siselen, Sutz, Täuffelen, Treiten, Tschugg, Vinelz und Walperswil. Das Gebiet der ZSO Bielersee Süd-West zählt ca. 18000 Einwohner. Der Aktivbestand an Zivilschutzdienstpflichtigen (Soll-Bestand) beträgt 190 Personen.
Dienste: Führung, Führungsunterstützung, Kulturgüterschutz, Betreuungsdienst (unterteilt in 2 Züge), Unterstützungsdienst (unterteilt in 2 Züge), Logistik (unterteilt in Versorgung sowie Anlagen-Material-Transport).
Dienstpflichtalter: Aktiveingeteilte sind vom 20. bis zum vollendeten 40. Lebensjahr zivilschutzdienstpflichtig.
Wiederholungskurse: In der ZSO Bielersee Süd-West finden jährliche Wiederholungskurse statt. In der Regel gibt es einen Frühjahres- und einen Herbst WK (Dauer 2 - 5 Tage).
Rapporte: Es finden pro Jahr vier ordentliche Zivilschutzrapporte statt, an welchen 9 Kaderangehörige sowie der Zivilschutzstellenleiter teilnehmen.
Alle administrativen Belange des Zivilschutzes wie Einteilungen, An- und Abmeldungen, Kurs- und Uebungswesen, Gesuche, Aufgebote, Entlassungen, usw. werden durch die Zivilschutzstelle besorgt.
Kontakt:Zivilschutzstelle Bielersee Süd-West Herr Konrad Blanc Brüttelengasse 28 3232 Ins
Telefon: 032 / 313 12 74 Telefax: 032 / 313 76 84 E-Mail: konblanc@bluewin.ch
Servicezeiten:Dienstag, 09.00 – 12.00 UhrMittwoch, 13.30 – 17.00 Uhr
Kommandant:Herr Christian SprengerHauptstrasse 882575 TäuffelenTelefon: 079 272 14 90E-Mail: ch.sprenger@sunrise.ch
Mehr Informationen finden Sie unter:www.zivilschutz.admin.ch oderwww.bevoelkerungsschutz.admin.ch