Lichtraumprofil

Lichtraumprofil

Nach Art. 83 des kantonalen Strassengesetzes vom 4.6.08 ist der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand bis auf eine Höhe von mindestens 4.5 Metern freizuhalten.

Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist bis auf eine Höhe von 2.5 Metern freizuhalten.

Der an den Fahrbahnrand angrenzende Raum ist auf einer Breite von 0.5 Metern freizuhalten.

Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen und Bahnübergängen dürfen Bepflanzungen die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen.

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins

032 312 96 30

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Dienstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00
 

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