Der Gemeinderat, die Exekutive der Gemeinde, setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Als Führungs-, Planungs- und Koordinationsorgan ist er für die Überwachung der Gemeindeverwaltung und des Finanzhaushaltes der Gemeinde verantwortlich. Seine Zuständigkeit richtet sich nach der Gemeindeordnung (Art. 42 - 44). Die Ratsmitglieder werden alle vier Jahre an der Urne gewählt. Der Rat tagt in der Regel alle zwei Wochen.
Für die Amtsdauer 2007 - 2010 setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen: