Abstimmungs- und Wahldaten 2010
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Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann persönlich oder brieflich erfolgen.
Die persönliche Stimmabgabe ist nur am Abstimmungssonntag von 10.00 – 12.00 Uhr im Abstimmungslokal, Gemeindehaus, Dorfplatz 2, möglich.
Bei der brieflichen Abstimmung ist in Anleitung auf dem Zustell- und Antwortkuvert unbedingt zu befolgen. Zu beachten ist insbesondere ...
- die Ausweiskarten müssen unterzeichnet sein
- das graue Stimmzettelkuvert muss zwingend im offiziellen Zustell- und Antwortkuvert zugestellt werden
- die Kuverts müssen rechtzeitig der Post übergeben werden, damit sie die Gemeindeverwaltung bis Freitagnachmittag noch erreichen
- die Kuverts können auch in die Briefkästen der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Die Briefkästen werden letztmals geleert am Samstag vor der Abstimmung um 17.00 Uhr
Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind.
Um das Stimmrecht und Wahlrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich.
