Gemeindeverwaltung Ins
Dorfplatz 2
3232 Ins
| Telefon: | 032 312 96 30 |
| Fax: | 032 312 96 31 |
| E-Mail: |
info(at)ins.ch |
Öffnungszeiten
Montag / Mittwoch / Freitag
08.00 - 12.00
Dienstag / Donnerstag
08.00 - 12.00
14.00 - 17.00
Abstimmungs- und Wahldaten 2012
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Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann persönlich oder brieflich erfolgen.
Die persönliche Stimmabgabe ist nur am Abstimmungssonntag von 10.00 - 12.00 Uhr im Abstimmungslokal, Gemeindehaus, Dorfplatz 2, möglich.
Bei der brieflichen Abstimmung ist in Anleitung auf dem Zustell- und Antwortkuvert unbedingt zu befolgen. Zu beachten ist insbesondere ...
Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind.
Um das Stimmrecht und Wahlrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich.